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BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 98/15 |
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Verfahrensgang
- VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 19 K 06.01116
- VGH Bayern, 23.07.2014 - 19 B 12.1073
- BVerwG, 26.11.2014 - 1 B 25.14
- BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 98/15
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer Verfahrensduldung im Hinblick auf ein …
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9. Dezember 2019 (2 BvR 98/15) einstimmig beschlossen hatte, die vom Antragsteller erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014 (BVerwG 1 B 25.14) und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2014 (19 B 12.1073) nicht zur Entscheidung anzunehmen und die Antragsgegnerin unter dem 21. Januar 2020 mitgeteilt hatte, sie habe unter dem 2. Februar 2017 einen Bescheid erlassen, mit dem das gegen den Antragsteller aufgrund der Ausweisungsverfügung vom 27. Februar 2006 bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausreise/Abschiebung des Antragstellers aus dem Bundesgebiet befristet worden sei, wogegen der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht erhoben habe, über die noch nicht entschieden worden sei, ergänzte der Antragsteller unter dem 4. März 2020 seine Ausführungen wie folgt: Es sei auch bereits ein Hauptsacheverfahren zu Art. 51 BayVwVfG beim Verwaltungsgericht (dortiges Az. AN 5 K 15.189) anhängig.